Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen EAS International (Urs Zimmermann, Klybeckstr. 141, 4057 Basel, Schweiz) und dem Kunden über https://eori-sweden.eu.
2. Leistung
Wir erbringen eine administrative Dienstleistung: Prüfung der vom Kunden bereitgestellten Daten, Vorbereitung des Antrags an den schwedischen Zoll (Tullverket) und Einreichung als Vertreter des Kunden. Die Dienstleistung wird Antragstellern mit Sitz außerhalb der EU angeboten, deren erste Zolltätigkeit in der EU in Schweden stattfindet. Die EORI-Nummer wird ausschließlich vom Zoll erteilt; auf die Erteilung, die Bearbeitungszeit oder die Aktivierung haben wir keinen Einfluss. Anträge können auch kostenlos direkt beim Zoll eingereicht werden.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Formular ausfüllt und unterzeichnet und die Zahlung abschließt oder ankündigt. Der Kunde ist für die Richtigkeit der bereitgestellten Daten verantwortlich, insbesondere für die Erklärungen, dass Schweden der erste Mitgliedstaat der Zolltätigkeit ist und dass nirgendwo sonst in der EU eine EORI-Nummer erteilt oder beantragt wurde.
4. Preis und Zahlung
Die Gebühr beträgt € 149.00 pro Antrag. Die Zahlung erfolgt per Karte (Stripe) oder Überweisung. Wir beginnen mit der Bearbeitung nach Zahlungseingang.
5. Leistungserbringung
Wir reichen den Antrag in der Regel innerhalb eines Werktags nach Eingang der Zahlung und aller erforderlichen Daten ein. Fehlende oder fehlerhafte Daten können zu Verzögerungen führen; in diesem Fall nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.
6. Widerrufsrecht
Verbraucher haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das Recht erlischt, wenn die Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurde. Siehe die Widerrufsbelehrung.
7. Haftung
Wir haften nicht für Entscheidungen, Verzögerungen oder Ablehnungen durch den Zoll und nicht für Folgen fehlerhafter, vom Kunden bereitgestellter Daten. Unsere Haftung ist auf die gezahlte Gebühr beschränkt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Vollmacht
Der Kunde bevollmächtigt uns, den Antrag in seinem Namen vorzubereiten und einzureichen und mit dem Zoll darüber zu kommunizieren. Die Vollmacht endet mit dem Abschluss des Antrags.
9. Anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht, unbeschadet zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Landes des Kunden.