Die Regel der ersten Zolltätigkeit
Warum Sie für Ihre EORI-Nummer nicht einfach das bequemste EU-Land wählen können.
Die Regel
Wirtschaftsbeteiligte, die nicht in der EU ansässig sind, registrieren sich in dem Mitgliedstaat, in dem sie erstmals eine Anmeldung abgeben oder eine Entscheidung beantragen. Dies ergibt sich aus dem Zollkodex der Union und der zugehörigen Delegierten Verordnung. Der schwedische Zoll verlangt daher von ausländischen Antragstellern den Nachweis, dass Schweden dieser Mitgliedstaat ist.
Anerkannte Nachweise
- Beförderungspapier (CMR, Konnossement, Luftfrachtbrief) mit einem schwedischen Eingangs- oder Ausgangsort
- Auftragsbestätigung oder Rechnung für eine Lieferung nach oder aus Schweden
- Schriftverkehr mit einem schwedischen Zollagenten oder Spediteur über die geplante Sendung
Bereits anderswo registriert?
Wenn Sie bereits eine EORI-Nummer aus einem anderen Mitgliedstaat besitzen, verwenden Sie diese Nummer auch in Schweden. Eine zweite Nummer wird nicht erteilt.
Was wir nicht tun
Wir reichen keine Anträge ein, bei denen Schweden nicht der erste Mitgliedstaat der Zolltätigkeit ist. In diesem Fall teilen wir Ihnen mit, welche Behörde zuständig ist.